Willkommen bei der EUTB des Kreises Groß-Gerau
Willkommen bei der EUTB des Kreises Groß-Gerau
EUTB Kreis Groß-Gerau
Die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatungsstelle des Kreises Groß-Gerau (EUTB)
Wir bieten Beratung für alle Menschen, die im Kreis Groß-Gerau leben und die Unterstützungsbedarf bei einer körperlichen, seelischen oder geistigen Beeinträchtigung haben. Unsere Beratungsstellen befinden sich im Zentrum von Rüsselsheim in der Nähe des Bahnhofs sowie in Goddelau im Rathaus.
Wenn Sie nicht zu uns kommen können, kommen wir zu Ihnen, d.h. unsere Berater machen auch Hausbesuche.
Der Träger der Beratungsstelle ist die Stiftung für Seelische Gesundheit im Kreis Groß-Gerau. Gefördert wird unser Angebot durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Öffnungszeiten
Rüsselsheim: montags 10 – 12 Uhr, donnerstags 14 – 17 Uhr
Goddelau: nach Vereinbarung
Termine können darüber hinaus telefonisch oder per Mail vereinbart werden.
Beratungsangebot
Zu allen Fragen der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben können Sie sich kostenlos bei der EUTB des Kreises Groß-Gerau beraten lassen. Die Berater*innen unterstützen Sie, Ihre Angehörigen und Begleiter zum Beispiel bei folgenden Themen:
- Im Vorfeld der Beantragung von Leistungen zur Rehabilitation und Zuständigkeit der Rehabilitationsträger.
- Die Beratung soll Ihnen helfen, dass Sie selbstbestimmt leben können.
- Zu all Ihren Fragen rund um das Thema Teilhabe, wie beispielsweise der Teilhabe am Arbeitsleben. Teilhabe am Arbeitsleben heißt, ihre Möglichkeiten beruflicher Perspektiven entdecken, den passenden Arbeitsplatz finden und erhalten.
Die EUTB berät und begleitet Sie unabhängig und auf „Augenhöhe“, damit Sie selbstbestimmt Entscheidungen treffen können. Und zwar:
- ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen
- unabhängig von Trägern, die Leistungen bezahlen, oder von Leistungserbringern
- ergänzend zur Beratung anderer Stellen.
Die Grundlage der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung wurde mit dem Bundesteilhabegesetz geschaffen.
- Die EUTB wird auf Grundlage des § 32 Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert.
- Die Beratung erfolgt ohne Rechtsanspruch.